Geschäftsbedingungen
Die OISE Sprachtraining (Deutschland) GmbH ist Veranstalter von Sprachtrainings-/Sprachreisen.
Deren Teilnahmebedingungen gelten für alle Erwachsenen und Schüler der OISE und lauten wie folg:
Anmeldung
Bitte schicken Sie das Anmeldeformular möglichst frühzeitig an die folgende Adresse:
OISE Sprachtraining (Deutschland) GmbH
Poststrasse 48, D-69115 Heidelberg
Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt ein Vertrag zustande.
Letzter Zeitpunkt der Anmeldung
Ostern und Sommer: 4 Wochen vor Kursbeginn. Spätere Anmeldungen können wir nur dann noch annehmen, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Kurse für Erwachsene sind ganzjährig möglich und unterliegen bei freien Kapazitäten lediglich der terminlichen Einschränkungen durch die genannten Kursanfangstage.
Hinweis: Da die Sommerkurse (Juli/August) erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind, empfiehlt sich eine frühe Anmeldung.
Reiseunterlagen
Ihre Reiseunterlagen bei Gruppenreisen erhalten Sie bis ca. 20 Tage vor Abreise, die Anschrift Ihrer britischen, irischen, amerikanischen, australischen, französischen oder spanischen Gastfamilie ebenfalls ca. 10 Tage vor Abreise. Bitte sehen Sie von telefonischen Voranfragen bezüglich der Gastfamilie ab. Teilnehmer, die ihre Anreise selbst buchen bzw. organisieren, werden gebeten, ihren Gastfamilien die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.
Abschluss des Vertrage/Zahllungsbedingungen
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB, soweit es sich nicht lediglich um reine Sprachkurse ohne Unterkunft und Beförderungsleistungen handelt. Bitte überweisen Sie nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung einen Betrag von 15 % des Reisepreises, höchstens aber € 350,- unter Angabe der Buchungsnummer und des Teilnehmers auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Rücktritt
Sollten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, können wir einen angemessenen Ersatz unserer Aufwendungen für die getroffenen Reisevorkehrungen berechnen. Bei der Berechnung dieses Ersatzes werden gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen und eventuell ersparte Aufwendungen von OISE berücksichtigt. Die Rücktrittsgebühren betragen in der Regel:
Bei Buchung mit organisierter Anreise: Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab dem 29. Tag 35%, ab dem 10. Tag 45% des Reisepreises.
Bei Buchung ohne Anreise: bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab dem 29. Tag 35%, ab dem 10 Tag 50% des Reisepreises.
Sie haben die Möglichkeit uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Vorzeitiger Abbruch eines Kurses
• Beim vorzeitigen Abbruch von Kursen mit einer Gesamtdauer von bis zu 4 Wochen können keine Kursgebühren erstattet werden.
• Beim vorzeitigen Abbruch von Kursen mit einer Gesamtdauer von mindestens 5 Wochen muß der Schulleitung spätestens 10 Tage vor der Rückreise eine schriftliche Stornierung vorgelegt werden. In diesen Fällen wird einen Stornierungsgebühr in Höhe von einer Kurswoche fällig. Das Restguthaben wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nach Kursende, d.h. dem ursprünglich gebuchten Abreisedatum, rückerstattet.
• Langzeitstudenten, die ihren Kurs für 1 oder 2 Wochen für einen Kurzurlaub unterbrechen möchten, werden gebeten den Studienleiter spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Die Rückerstattung für solche Ausfallzeiten erfolgt nach Kursende.
• Sofern Ihr Reisevertrag den mindesten 3-monatigen Aufenthalt im Ausland in Verbindung mit einem Schulbesuch und dem Aufenthalt bei einer Gastfamilie zum Gegenstand hat, können Sie den Vertrag bis zur Beendigung jederzeit kündigen. Wir verweisen auf §651 1 Abs. 4 BGB.
Umbuchung während der Kurse
• Für Umbuchung von Kursen im Rahmen freier Kapazitäten werden keine Umbuchungsgebühren berechnet.
• Teilnehmer können gebuchte Kurse nur zugunsten bestehender OISE-Kurse umbuchen.
• Teilnehmer erhalten keine Rückerstattung wenn Sie gebuchte Kurse zugunsten von Kursen niedrigeren Wertes umbuchen
• Teilnehmer, die ihren gebuchten Kurs zugunsten eines höheren Wertes umbuchen, wird der Differenzbetrag berechnet. Dieser Betrag ist sofort fällig.
Versicherung
• Die angegebenen Kurspreise für Schüler enthalten eine Gruppen-Haftpflichtversicherung. Allen Teilnehmern wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (innerhalb von 8 Tagen nach Buchungsbestätigung) empfohlen. Wir verweisen hierbei ausdrücklich auf die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsgebers.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
• Erhält OISE vor Reisebeginn oder während des Aufenthalts Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Umständen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen (z. B. kriminelle Handlungen wie Ladendiebstahl, Rauschgiftbesitz und –konsum etc.; geistige u. körperliche Behinderungen, die nicht auf dem Anmeldeformular angegeben wurden) sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht OISE ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, OISE gegenüber nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Nach Reisebeginn werden etwaige ersparte Aufwendungen zurückerstattet. Weiterhin hat OISE das Recht, Teilnehmer bei schlechtem Betragen, die zu einer erheblichen Störung der Reise/des Kurses führt oder zu führen droht, zu verwarnen und bei Wiederholung auf deren Kosten zurück zu befördern.
Haftung des Reiseveranstalters
(1) Rahmen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
• die gewissenhafte Reisevorbereitung;
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
(2) Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.
(3) Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
(4) Haftung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.
Gewährleistung
Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Ausschlussfrist
• Sie sind mit Ansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit Sie diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber uns geltend machen, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind:
(1) Vertragliche Ansprüche
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche müssen sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt
Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen um keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit handelt innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbarte Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden.
(3) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden
Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späterem Zeitpunkt an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls, soweit ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde.
Verjährung
(1) Vertragliche Ansprüche
Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr , beginnend mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung
Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt verjähren in einem Jahr , beginnend mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
OISE weist auf Pass- und Visaerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir, in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluß und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten.
Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Lutffahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der
Fluggesellschaften mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die folgende Internetseite
abrufbar: http://www.aerosecure.de/schwarze-liste/blacklist-check.php
Abtretung
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten des Prospekts entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Vertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Abschluss des Vertrages oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Heidelberg.
Reiseveranstalter: OISE Sprachtraining (Deutschland) GmbH
Poststrasse 48, D-69115 Heidelberg