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Die OISE Sprachtraining (Deutschland) GmbH ist Vermittler für von der Europäischen Sprachreisen Gesellschaft A.G., Avenue de Beauregard 12, CH-1700 Freiburg, Schweiz (folgend OISE genannt) veranstaltete Sprachtrainings/Sprachreisen.

Deren Teilnahmebedingungen gelten für alle Erwachsenen und Schüler der OISE und lauten wie folgt:

Anmeldung
Bitte schicken Sie das Anmeldeformular möglicht frühzeitig an die folgende Adresse:
OISE Sprachtraining (D) GmbH
Poststraße 48, D-69115 Heidelberg
Die Anmeldung wird sofort bestätigt.
Letzter Zeitpunkt der Anmeldung

Letzter Zeitpunkt der Anmeldung
Ostern und Sommer: 4 Wochen vor Kursbeginn. Spätere Anmeldungen können wir nur dann noch annehmen, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Kurse für Erwachsene sind ganzjährig möglich und unterliegen bei freien Kapazitäten lediglich der terminlichen Einschränkungen durch die genannten

Kursanfangstage.
Hinweis: Da die Sommerkurse (Juli/August) erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind, empfiehlt sich eine frühe Anmeldung.

Reiseunterlagen
Ihre Reiseunterlagen bei Gruppenreisen erhalten Sie bis ca. 20 Tage vor Abreise, die Anschrift Ihrer britischen, irischen, amerikanischen, australischen, französischen oder spanischen Gastfamilie ebenfalls ca. 10 Tage vor Abreise. Bitte sehen Sie von telefonischen Voranfragen bezüglich der Gastfamilie ab. Teilnehmer, die ihre Anreise selbst buchen bzw. organisieren, werden gebeten, ihren Gastfamilien die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.

Zahlungsbedingungen
Die Reisebestätigung/Rechnung ist zugleich Ihre Rechnung. Der Restbetrag (Rechnungsbetrag abzüglich geleisteter Anzahlung) ist unmittelbar nach Erhalt der Reiseunterlagen, spätestens aber vor Abreise fällig. Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Reisepreisversicherungsschein gemäß §651 k BGB, soweit es sich um eine Pauschalreise handelt. Bitte überweisen Sie nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung einen Betrag von 15% des Reisepreises, höchstens aber Euro 250 unter Angabe der Buchungsnummer und des Teilnehmers auf das in der Rechnung angegebene Konto.

Rücktritt
Sollten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, können wir einen angemessenen Ersatz unserer Aufwendungen für die getroffenen Reisevorkehrungen berechnen. Bei der Berechnung dieses Ersatzes werden gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von OISE berücksichtigt. Die Rücktrittsgebühren betragen in der Regel:
Bei Buchung mit organisierter Anreise: Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab dem 29. Tag 35%, ab dem 10. Tag 45%.
Bei Buchung ohne Anreise: Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab dem 29. Tag 35%, ab dem 10. Tag 50%.
Sie haben die Möglichkeit, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Vorzeitiger Abbruch eines Kurses
•Beim vorzeitigen Abbruch von Kursen mit einer Gesamtdauer von bis zu 4 Wochen können keine Kursgebühren erstattet werden.
•Beim vorzeitigen Abbruch von Kursen mit einer Gesamtdauer von mindestens 5 Wochen muß der Schulleitung spätestens 10 Tage vor der Rückreise eine schriftliche Stornierung vorgelegt werden. In diesen Fällen wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von einer Kurs-woche fällig. Das Restguthaben wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nach Kursende, d.h. dem ursprünglich gebuchten Abreisedatum, rückerstattet.
•Langzeitstudenten, die ihren Kurs für 1 oder 2 Wochen für einen Kurzurlaub unterbrechen möchten, werden gebeten, den Studien-leiter spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Die Rückerstattung für solche Ausfallzeiten erfolgt nach Kursende.
•Sofern Ihr Reisevertrag den mindestens 3-monatigen Aufenthalt im Ausland in Verbindung mit einem Schulbesuch und dem Aufenthalt bei einer Gastfamilie zum Gegenstand hat, können Sie den Vertrag bis zur Beendigung jederzeit kündigen. Wir verweisen auf §651 1 Abs. 4 BGB.

Umbuchung während der Kurse
•Für Umbuchungen von Kursen im Rahmen freier Kapazitäten werden keine Umbuchungsgebühren berechnet.
•Teilnehmer können gebuchte Kurse nur zugunsten bestehender OISE-Kurse umbuchen.
•Teilnehmer erhalten keine Rückerstattung, wenn sie gebuchte Kurse zugunsten von Kursen niedrigeren Wertes umbuchen.
•Teilnehmer, die ihren gebuchten Kurs zugunsten eines Kurses höheren Wertes umbuchen, wird der Differenzbetrag berechnet. Dieser Betrag ist sofort fällig.

Versicherung
•Die angegebenen Kurspreise für Schüler enthalten eine Gruppen- Haftpflichtversicherung. Allen Teilnehmern wird der Abschluß einer Reise-Rücktrittsversicherung (innerhalb von 8 Tagen nach Buchungsbestätigung) empfohlen. Wir verweisen hierbei ausdrücklich auf die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsgebers.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Erhält OISE vor Reisebeginn oder während des Aufenthaltes im Zielgebiet Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegen-den Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen (kriminelle Handlung wie z.B. Ladendiebstahl, Rauschgiftbesitz und -konsum), sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Weiterhin hat die OISE das Recht, Teilnehmer bei schlechtem Betragen zu verwarnen und bei Wiederholung auf deren Kosten zurückzubefördernIm Falle krimineller Handlungen erfolgt ein Rücktritt durch OISE ohne Verwarnung. In diesen Fällen werden die restlichen Kursgebühren nicht rückerstattet.

OISE behält sich weiterhin das Recht vor, Teilnehmer von einem Kurs auszuschließen, wenn diese unter einer geistigen oder körperlichen Behinderung leiden, die nicht auf dem Vermittlungsformular angegeben wurde und hierdurch eine Beeinträchtigung sowohl des Aufenthaltes als auch der Durchführung der Kurse verursacht wird. Ein Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren besteht nicht. rd. Ein Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren besteht nicht.

Haftung
Die Haftung von OISE für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.

Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Die Haftung von OISE ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Gewährleistung
OISE informiert Sie über Ihre Verpflichtung, einen aufgetretenen Mangel OISE unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, daß OISE vor der Kündigung des Reisevertrages (§651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von OISE verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

Ausschlussfrist und Verjährung
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände weisen wir hin. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.

Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
OISE weist auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluß und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurück-zuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten.

Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten des Prospekts entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Abschluß des Vertrages oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Heidelberg.

Reiseveranstalter
OISE Sprachtraining (D) GmbH, Poststraße 48, D-69115 Heidelberg

     

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