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Die OISE Sprachtraining (Deutschland) GmbH ist Vermittler für
von der Europäischen Sprachreisen Gesellschaft A.G., Avenue de Beauregard
12, CH-1700 Freiburg, Schweiz (folgend OISE genannt) veranstaltete Sprachtrainings/Sprachreisen.
Deren Teilnahmebedingungen gelten für
alle Erwachsenen und Schüler der OISE und lauten wie folgt:
Anmeldung
Bitte schicken Sie das Anmeldeformular möglicht frühzeitig an die folgende
Adresse:
OISE Sprachtraining (D) GmbH
Poststraße 48, D-69115 Heidelberg
Die Anmeldung wird sofort bestätigt.
Letzter Zeitpunkt der Anmeldung
Letzter
Zeitpunkt der Anmeldung
Ostern und Sommer: 4 Wochen vor Kursbeginn. Spätere Anmeldungen
können wir nur dann noch annehmen, wenn freie Plätze zur Verfügung
stehen. Kurse für Erwachsene sind ganzjährig möglich und
unterliegen bei freien Kapazitäten lediglich der terminlichen Einschränkungen
durch die genannten
Kursanfangstage.
Hinweis: Da die Sommerkurse (Juli/August) erfahrungsgemäß schnell
ausgebucht sind, empfiehlt sich eine frühe Anmeldung.
Reiseunterlagen
Ihre Reiseunterlagen bei Gruppenreisen erhalten Sie bis ca. 20 Tage vor
Abreise, die Anschrift Ihrer britischen, irischen, amerikanischen, australischen,
französischen oder spanischen Gastfamilie ebenfalls ca. 10 Tage
vor Abreise. Bitte sehen Sie von telefonischen Voranfragen bezüglich
der Gastfamilie ab. Teilnehmer, die ihre Anreise selbst buchen bzw. organisieren,
werden gebeten, ihren Gastfamilien die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.
Zahlungsbedingungen
Die Reisebestätigung/Rechnung ist zugleich Ihre Rechnung. Der Restbetrag
(Rechnungsbetrag abzüglich geleisteter Anzahlung) ist unmittelbar
nach Erhalt der Reiseunterlagen, spätestens aber vor Abreise fällig.
Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Reisepreisversicherungsschein
gemäß §651 k BGB, soweit es sich um eine Pauschalreise
handelt. Bitte überweisen Sie nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
einen Betrag von 15% des Reisepreises, höchstens aber Euro 250 unter
Angabe der Buchungsnummer und des Teilnehmers auf das in der Rechnung
angegebene Konto.
Rücktritt
Sollten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, können
wir einen angemessenen Ersatz unserer Aufwendungen für die getroffenen
Reisevorkehrungen berechnen. Bei der Berechnung dieses Ersatzes werden
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
von OISE berücksichtigt. Die Rücktrittsgebühren betragen
in der Regel:
Bei Buchung mit organisierter Anreise: Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn
15%, ab dem 29. Tag 35%, ab dem 10. Tag 45%.
Bei Buchung ohne Anreise: Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%,
ab dem 29. Tag 35%, ab dem 10. Tag 50%.
Sie haben die Möglichkeit, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Vorzeitiger
Abbruch eines Kurses
•Beim vorzeitigen Abbruch von Kursen mit einer Gesamtdauer von bis zu
4 Wochen können keine Kursgebühren erstattet werden.
•Beim vorzeitigen Abbruch von Kursen mit einer Gesamtdauer von mindestens
5 Wochen muß der Schulleitung spätestens 10 Tage vor der Rückreise
eine schriftliche Stornierung vorgelegt werden. In diesen Fällen wird
eine Stornierungsgebühr in Höhe von einer Kurs-woche fällig.
Das Restguthaben wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nach Kursende, d.h. dem
ursprünglich gebuchten Abreisedatum, rückerstattet.
•Langzeitstudenten, die ihren Kurs für 1 oder 2 Wochen für einen
Kurzurlaub unterbrechen möchten, werden gebeten, den Studien-leiter spätestens
zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Die Rückerstattung für
solche Ausfallzeiten erfolgt nach Kursende.
•Sofern Ihr Reisevertrag den mindestens 3-monatigen Aufenthalt im Ausland
in Verbindung mit einem Schulbesuch und dem Aufenthalt bei einer Gastfamilie
zum Gegenstand hat, können Sie den Vertrag bis zur Beendigung jederzeit
kündigen. Wir verweisen auf §651 1 Abs. 4 BGB.
Umbuchung
während der Kurse
•Für Umbuchungen von Kursen im Rahmen freier Kapazitäten werden
keine Umbuchungsgebühren berechnet.
•Teilnehmer können gebuchte Kurse nur zugunsten bestehender OISE-Kurse
umbuchen.
•Teilnehmer erhalten keine Rückerstattung, wenn sie gebuchte Kurse
zugunsten von Kursen niedrigeren Wertes umbuchen.
•Teilnehmer, die ihren gebuchten Kurs zugunsten eines Kurses höheren
Wertes umbuchen, wird der Differenzbetrag berechnet. Dieser Betrag ist sofort
fällig.
Versicherung
•Die angegebenen Kurspreise für Schüler enthalten eine Gruppen-
Haftpflichtversicherung. Allen Teilnehmern wird der Abschluß einer Reise-Rücktrittsversicherung
(innerhalb von 8 Tagen nach Buchungsbestätigung) empfohlen. Wir verweisen
hierbei ausdrücklich auf die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsgebers.
Rücktritt
durch den Reiseveranstalter
Erhält OISE vor Reisebeginn oder während des Aufenthaltes im
Zielgebiet Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegen-den
Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten
lassen (kriminelle Handlung wie z.B. Ladendiebstahl, Rauschgiftbesitz
und -konsum), sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich
zurückzutreten. Weiterhin hat die OISE das Recht, Teilnehmer bei
schlechtem Betragen zu verwarnen und bei Wiederholung auf deren Kosten
zurückzubefördernIm Falle krimineller Handlungen erfolgt ein
Rücktritt durch OISE ohne Verwarnung. In diesen Fällen werden
die restlichen Kursgebühren nicht rückerstattet.
OISE behält sich weiterhin das Recht vor, Teilnehmer von einem Kurs
auszuschließen, wenn diese unter einer geistigen oder körperlichen
Behinderung leiden, die nicht auf dem Vermittlungsformular angegeben
wurde und hierdurch eine Beeinträchtigung sowohl des Aufenthaltes
als auch der Durchführung der Kurse verursacht wird. Ein Anspruch
auf Erstattung von Kursgebühren besteht nicht. rd. Ein Anspruch
auf Erstattung von Kursgebühren besteht nicht.
Haftung
Die Haftung von OISE für vertragliche Schadensersatzansprüche
ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt
(§651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt
wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
Gesetzliche
Haftungsbeschränkung
Die Haftung von OISE ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Gewährleistung
OISE informiert Sie über Ihre Verpflichtung, einen aufgetretenen
Mangel OISE unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, daß OISE
vor der Kündigung des Reisevertrages (§651 e BGB) eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich
ist oder von OISE verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Ausschlussfrist und
Verjährung
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb
eines Monats nach dem vertraglichen vereinbarten Reiseende möglichst
schriftlich uns gegenüber geltend machen. Vertragliche Ansprüche
des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an
dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände
weisen wir hin. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.
Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten
OISE weist auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften
Ihres Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen
und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren
oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen
insbesondere vor Vertragsabschluß und vor Reisebeginn unterrichten.
Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige
ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Bei pflichtgemäßer
Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat
der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern
sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der
Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher
Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten
des Reisenden zurück-zuführen sind (z.B. keine Beschaffung
des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten.
Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten des Prospekts entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein
Irrtum wird vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht
gehaftet.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie
für Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
nach Abschluß des Vertrages oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, ist Heidelberg.
Reiseveranstalter
OISE Sprachtraining (D) GmbH, Poststraße 48, D-69115 Heidelberg
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